Die US-Firma Righthaven hat innerhalb weniger Wochen über 100 Betreiber von Blogs und Nachrichten-Linkseiten verklagt, nachdem diese Zeitungsartikel auf ihren Webangeboten wiedergegeben hatten. Zum Teil erhielten auch Forenbetreiber Post vom Gericht, weil ihre Nutzer Meldungen aus Online-Zeitungen auf die eigenen Kommunikationsplattformen posteten. Das Vorgehen der Righthaven-Anwälte hat inzwischen eine neue Debatte über Abmahnwellen durch “Copyright-Trolle” und die Reichweite der “Fair Use”-Bestimmungen im Urheberrecht US-amerikanischer Prägung ausgelöst, die Nutzern im Interesse des Allgemeinwohls bestimmte Freiheiten im Umgang mit geschütztem Material geben. Hierzulande blicken Blogger vor allem in Hinsicht auf das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger besorgt über den Atlantik. Der erweiterte Schutz von Presseerzeugnissen im Internet soll laut Branchenverbänden auch Überschriften, Sätze und Satzteile umfassen, soweit sie “einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe” in Verbindung mit dem Titel einer Zeitung oder einer Illustrierten dienten. Bestehende Ausnahmeregelungen im Urheberrecht wie die Zitierfreiheit wollen die Verleger zwar unangetastet wissen. Trotzdem geben die Righthaven-Klagen laut Skeptikern bereits einen Vorgeschmack auf potenzielles Futter auch für hiesige Abmahnanwälte. HEISE